... eine gute Entscheidung!

Wir sind an Ihrer Seite

Informationen für Besucher*innen

Entsprechend der aktuellen Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt bieten wir Ihnen unter den folgenden genannten Voraussetzungen Besuchsmöglichkeiten für den "Hagenhof" und "Schloßgarten" an:

Ab sofort haben Sie nur Zutritt mit einer FFP2-Maske.

Getestete Besucher*innen haben uneingeschränkten Zugang in unsere Einrichtungen. Nachweis eines negativen PoC-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich. Zur Vorlage des Nachweises melden Sie sich bitte auf dem Wohnbereich 1-4.

Sollten Sie Fragen haben, Gegenstände, wie z. B. Geschirr benötigen oder Lebensmittel abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an die diensthabenden Mitarbeiter in den Bereichen. Das Betreten der Gemeinschaftsbereiche ist nicht gestattet. Die Hygiene- und Abstandsregelungen bleiben bestehen. Um Sie und Ihre Angehörigen zu schützen, ist es zwingend notwendig, Hygienemaßnahmen und die einrichtungsinternen organisatorischen Abläufe einzuhalten.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, alle vorgeschriebenen Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona Virus einzuhalten, um Ihnen die Besuche auch weiterhin zu ermöglichen.

 


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