Ambulant betreute Wohngemeinschaft
….ist eine Wohnform, die dem Zweck dient, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt bei Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen.
Sie bietet den Bewohnern Möglichkeiten für soziale Kontakte, Selbständigkeit neben einer bedarfsgerechten Betreuung. Hier lebt man selbstbestimmt im eigenen Wohnappartement mit eigenen Möbeln.
Die Gemeinschaftseinrichtungen (Wohnzimmer, Küche, Nebenräume) werden durch die Bewohner der Wohngemeinschaft gemeinschaftlich genutzt. Notwendige Unterstützungsleistungen (wie z. B. Reinigung, Betreuungsleistungen, Mahlzeitenversorgung) werden gemeinschaftlich von den Bewohnern der Wohngemeinschaft mit Hilfe einer Betreuungskraft realisiert. So weit wie möglich sollen die Haushaltstätigkeiten (Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche etc.) von allen übernommen werden.
Auch Angehörige können und sollen sich an den gemeinschaftlichen Aktivitäten beteiligen.
Die grund- und behandlungspflegerische Absicherung übernimmt unser ambulanter „Mobiler Pflegedienst“.
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist somit als alternative Wohnform zwischen einem Leben mit Betreuung und Pflege in der angestammten Wohnung und einem Leben in einer Einrichtung einzuordnen.
Folgende Kosten fallen (pro Person und Monat) an:
- Kosten für das Wohnen (Miete, Heiz-, Betriebs-und Nebenkostenanteile).
- Kosten für die gemeinsame Haushaltsführung (Haushaltsgeld) (hier geht es um das gemeinsame Wirtschaften; den Einkauf von Lebensmitteln, Putzmitteln und Anderem)
- Pflege und Betreuung (diese Kosten sind abhängig vom Pflegegrad und dem persönlichen Bedarf des Bewohners sowie den vereinbarten (Leistungen des Pflege-und Betreuungsdienstes und werden zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen)
- Betreuungspauschale (ist eine Pauschale, mit der die Präsenz der Unterstützungskräfte, die keine Leistungen aufgrund von Pflege-Verträgen erbringen, vergütet wird)
Wer in einer ambulanten Wohngemeinschaft leben möchte, muss folgende Verträge abschließen:
- Einen Mietvertrag, in dem die Anmietung eines Wohnappartements und eines Anteils an der Gemeinschaftsfläche (Küche, Wohnzimmer, Waschküche, Terrasse,…) geregelt ist.
- Einen Betreuungsvertrag, in welchem die Grundbetreuung und die Sicherstellung der sozialen Dienstleistungsangebote sowie das Haushaltsgeld geregelt werden.
Miet- und Betreuungsvertrag sind miteinander verbunden und können nicht separat gekündigt werden.
Einen Pflegevertrag können sie bei Bedarf mit unserem „Mobilen Pflegedienst“ abschließen, in dem der Inhalt und Umfang von Pflege und Betreuung beschrieben ist.
Aus unserer Sicht ist der Einzug in eine ambulante Wohngemeinschaft ab einem Pflegegrad der Stufe 2 erst sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar für den zukünftigen Bewohner.
Erstkontakt Vermietung
Ihr Ansprechpartner:
Frau Doreen Schalnat
Zentralverwaltung
- info@seniorenhilfe-ok.de
- 03904 48720
- 03904 487213
- Hagenstraße 62, 39340 Haldensleben
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Erstkontakt
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Wohnen mit Service
Seniorenwohnanlagen an 3 Standorten, die zum Wohlfühlen einladen!
Wir über uns..
Wir – die Seniorenhilfe Haldensleben – sind ein gemeinnütziger Dienstleistungsbetrieb mit dem Zweck, Hilfe bei der Gestaltung eines sinnvoll erlebten Alltags für alte und kranke Menschen sowie für Kinder und Jugendliche anzubieten, zu vermitteln und/oder auszuführen.
Die Idee für unser Unternehmen entwickelte sich Anfang der 90er Jahre. Durch das persönliche Miterleben eines menschenunwürdigen Lebensabends entstand der Wunsch, für alte und hilfsbedürftige Menschen den Rahmen für einen würdevollen Lebensabschnitt zu gestalten. Durch die engagierte Mitarbeit vieler wurde die Idee zur Realität.
Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen kam 2002 später hinzu. Seitdem gestalten wir Lebensräume und Angebote für unterschiedliche Generationen mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung verschiedener Lebensphasen oder Generationen im Alltag.
Heute beschäftigt die Seniorenhilfe insgesamt 170 Mitarbeiter an fünf Standorten. Als Mitglied des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, sind wir mit unseren Diensten und Einrichtungen Teil lokaler sozialer Infrastruktur.
Als Mitglied des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt sind wir mit unseren Diensten und Einrichtungen Teil lokaler, sozialer und familienergänzender Infrastruktur im Landkreis Börde.