Mobiler Pflegedienst

Kontakt

Mobiler Pflegedienst

Ihr Ansprechpartner:

Frau Irena Garnatz


Pflegedienstleitung

Sprechtag: Jeden Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr in Haldensleben, Hagenstraße 62
sowie nach individueller Vereinbarung

Mobiler Pflegedienst

Seit 1995 unterstützt das Team “Mobiler Pflegedienst” unsere Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause.

Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Beruf und Pflege sowie auch die Betreuung ihrer Angehörigen besser organisieren können.

Unser „Mobiler Pflegedienst“ ergänzt unser Netzwerk von gesundheits- und sozialpflegerischen Dienstleistungen in und um Haldensleben, Calvörde, Flechtingen und Umgebung im ambulanten Pflegebereich sowie im Bereich der häuslichen Krankenpflege nach SGB V.

Unsere Hilfsangebote dienen vor allem dem Ziel, einen möglichst langen Verbleib in Ihrem gewohnten zu Hause zu sichern.

Was sind Aufgaben der ambulanten Pflege?

  1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (wie beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, beim Rasieren oder beim An- und Auskleiden, …)
  1. Hilfe bei der Haushaltsführung (zum Beispiel beim Beziehen von Betten, Aufräumen der Wohnung oder bei der Wohnungsreinigung, …)
  1. Betreuungsleistungen (zum Beispiel: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen).
  2. Durchführen von ambulanten Krankenpflegemaßnahmen nach ärztlicher Verordnung auf Rezept (z.B.: Verbandswechsel, Wundversorgung, Katheterpflege und -wechsel, die Medikamentenvergabe, die Kontrolle von Blutdruck und -zucker sowie das Verabreichen von Injektionen, …)
  3. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  4. Durchführung der verpflichtenden Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger nach 37, Absatz 3 SGB XI
  5. Absicherung durch Hausnotrufsystem

Einzelne Leistungsangebote - kurz erklärt:

Ambulante Pflegeleistungen

Ambulante Pflegeleistungen

Ambulante Pflege kann dann zum Einsatz kommen, wenn eine Person altersbedingt oder infolge einer Krankheit pflegebedürftig wird und auf die Hilfe Anderer angewiesen ist. In dem Fall unterstützen pflegende Angehörige und/oder professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes den Betroffenen in seinem häuslichen Umfeld.

Dies sind vor allem:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung

Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V

Zur häuslichen Krankenpflege gehören insbesondere

  • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung.

Die Leistung ist auf den Krankheitsfall beschränkt und damit in der Regel zeitlich begrenzt.

 

Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Rezeptierung durch einen Arzt sowie die Genehmigung der Durchführung durch Ihre Krankenkasse.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung – SAPV

Als Mitglied des Netzwerkes Spezialisierte ambulante Palliativversorgung – SAPV der Pfeifferschen Stiftungen, Magdeburg und der AOK, hat der „Mobile Pflegedienst“ der Seniorenhilfe Haldensleben in seinem Versorgungsgebiet die Aufgabe der ganzheitlichen Betreuung übernommen.

 

Die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“, kurz SAPV genannt, richtet sich in erster Linie an Menschen, deren Leben am Scheideweg steht, an Schwerstkranke, die mit der Diagnose: „Unheilbar krank“ umgehen müssen. Egal ob eine Krebserkrankung, eine psychiatrische, neurologische oder internistische Erkrankung zugrunde liegt, in allen Fällen hat sich die SAPV des „Mobilen Pflegedienst“ der Seniorenhilfe Haldensleben das Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung dieser Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Ihnen, trotz deutlicher Einschränkung der Lebensqualität, ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher oder familiärer Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht nicht nur die pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden zu lindern, sondern auch seelischen Behinderungen entgegen zu wirken.

Verpflichtende Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger nach § 37, Absatz 3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind zwingend verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz (Beratungsbesuch) abzurufen. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.

Seniorenhilfe Haldensleben

Wir über uns..

Wir – die Seniorenhilfe Haldensleben – sind ein gemeinnütziger Dienstleistungsbetrieb mit dem Zweck, Hilfe bei der Gestaltung eines sinnvoll erlebten Alltags für alte und kranke Menschen sowie für Kinder und Jugendliche anzubieten, zu vermitteln und/oder auszuführen.

Die Idee für unser Unternehmen entwickelte sich Anfang der 90er Jahre. Durch das persönliche Miterleben eines menschenunwürdigen Lebensabends entstand der Wunsch, für alte und hilfsbedürftige Menschen den Rahmen für einen würdevollen Lebensabschnitt zu gestalten. Durch die engagierte Mitarbeit vieler wurde die Idee zur Realität.

Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen kam 2002 später hinzu. Seitdem gestalten wir Lebensräume und Angebote für unterschiedliche Generationen mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung verschiedener Lebensphasen oder Generationen im Alltag.

Heute beschäftigt die Seniorenhilfe insgesamt 170 Mitarbeiter an fünf Standorten. Als Mitglied des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, sind wir mit unseren Diensten und Einrichtungen Teil lokaler sozialer Infrastruktur.

 

Als Mitglied des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt sind wir mit unseren Diensten und Einrichtungen Teil lokaler, sozialer und familienergänzender Infrastruktur im Landkreis Börde.